BETEILIGUNGSMELDUNGEN

Änderung bedeutender Beteiligungen gemäß §§ 130 bis 135 BörseG 2018:

Erwerben oder veräußern Personen unmittelbar oder mittelbar Aktien oder sonstige Finanzinstrumente eines Emittenten, dessen Aktien zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, so haben sie unverzüglich, spätestens jedoch nach zwei Handelstagen, die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) und das Börseunternehmen (Wiener Börse AG) sowie den Emittenten über den Anteil an Stimmrechten zu unterrichten, den sie nach diesem Erwerb oder dieser Veräußerung halten, wenn als Folge dieses Erwerbs oder dieser Veräußerung der Anteil an den Stimmrechten 4 vH, 5 vH, 10 vH, 15 vH, 20 vH, 25 vH, 30 vH, 35 vH, 40 vH, 45 vH, 50 vH, 75 vH und 90 vH erreicht, übersteigt oder unterschreitet.

Die meldepflichtige natürliche oder juristische Person hat die Beteiligungsmeldung an die FMA, die Wiener Börse AG und die POLYTEC Holding AG unverzüglich nach der Schwellenberührung, spätestens jedoch nach zwei Handelstagen, zu übermitteln.

Es ist das von der FMA bereitgestellte online-Webformular zwingend anzuwenden.

Beachten Sie dazu folgende Muster-Ansicht für Beteiligungsmeldungen und die dazugehörige Anleitung​​​​​​​ sowie die Fußnoten des Webformulars.

Nach dem Absenden des befüllten Webformulars der FMA wird der meldepflichtigen Person die Meldung automatisch per E-Mail zugeschickt (separater Download der Meldung ebenfalls möglich). Diese Meldung muss die meldepflichtige Person anschließend an den Emittenten und an das Börseunternehmen übermitteln. Die E-Mail-Adresse der POLYTEC Holding AG-Compliance lautet: compliance(at)polytec-group.com

Sobald der Emittent die Mitteilung erhält, spätestens jedoch nach zwei Handelstagen nach Erhalt, hat er alle darin enthaltenen Informationen zu veröffentlichen. 

Beteiligungsmeldung gemäß § 135 Abs. 2 BörseG

Beteiligungsmeldung gemäß § 135 Abs. 2 BörseG

Beteiligungsmeldung gemäß § 135 Abs. 2 BörseG

Beteiligungsmeldung gemäß § 135 Abs. 2 BörseG

Beteiligungsmeldung gemäß § 135 Abs. 2 BörseG

Beteiligungsmeldung gemäß § 135 Abs. 2 BörseG

Beteiligungsmeldung gemäß § 135 Abs. 2 BörseG

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Beteiligungsmeldung gemäß § 135 Abs. 2 BörseG

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