EIGENGESCHÄFTE

von Führungskräften

Personen, die Führungsaufgaben innerhalb eines Emittenten wahrnehmen, (z.B. Mitglieder des Aufsichtsrats und Vorstands), sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen (natürliche und juristische) müssen gemäß Art. 19 Abs. 1 MAR der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) und dem Emittenten Eigengeschäfte („Directors‘ Dealings“) mit Anteilen oder Schuldtiteln dieses Emittenten oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten melden.
 

Die meldepflichtige Person muss die Meldung über getätigte Eigengeschäfte unverzüglich und spätestens drei Geschäftstage nach dem Datum des Geschäfts an die FMA und den Emittenten übermitteln.

Seit dem 1. Jänner 2025 ist bei der Übermittlung der Meldung das Webformular der FMA zwingend zu verwenden. Die meldepflichtige Person ruft das Webformular über folgenden Link auf: https://webhost.fma.gv.at/DirectorsDealings/

Nähere Informationen zur Befüllung der einzelnen Felder sind im Webformular mit Klick auf das schwarze Informationsicon „i“ des jeweiligen Formularfeldes abrufbar.


Nach dem Absenden erhält die meldepflichtige Person von der FMA eine Bestätigungsmail mit der eingebrachten Directors‘ Dealings-Meldung. Die Meldung kann nach dem Absenden auch heruntergeladen werden. Die meldepflichtige Person muss die Meldung im Anschluss unverzüglich an den Emittenten mailen. Die E-Mail-Adresse der POLYTEC Holding AG-Compliance lautet: compliance(at)polytec-group.com

In der Folge veröffentlicht der Emittent die Meldung unverzüglich innerhalb der vorgeschriebenen Frist.

Die Wiener Börse stellt eine Übersicht getätigter Eigengeschäfte von Führungskräften österreichischer Emittenten unter folgendem Link bereit: Managers' Transactions • Wiener Börse